Um bei der Quadrierung das entstehen von Scheinlösungen vermeiden zu können muss zuvor die Äquivalenz der Vorzeichen der beiden Seiten gewährleistet werden.

Hierbei sind mehrere Fälle zu berücksichtigen:

Beide Seiten Bestimmt

Die Definitionsmenge bestimmt explizit das Vorzeichen der beiden Seiten. Die Quadrierung ist nicht gewinnbringend da das Vorzeichen nicht variabel ist.

Das gleiche trifft bei negativem Vorzeichen zu:

Sind die Vorzeichen nicht äquivalent so ist , die Quadrierung ist nicht zulässig:

Eine Seite ist Bestimmt

Ist nur das Vorzeichen einer Seite bestimmt und somit das Vorzeichen der anderen Seite variabel so ist das Verfassen einer Bedingung benötigt.

Die Bedingung muss die Äquivalenz der Vorzeichen gewährleisten:

Es entsteht eine Quadratische Gleichung, wir lösen mit der Mitternachtsformel.

Filtern mit unseren Bedingungen ():

Hierbei können die Fälle vernachlässigt werden, da in diesem Fall die Vorzeichen der beiden Seiten explizit nicht äquivalent sind und die Gleichung somit nicht Erfüllt ist.

Beide Seiten sind Unbestimmt

Ist eine Seite nicht auf ein bestimmtes Vorzeichen reduzierbar (alle welche das Vorzeichen beeinflussen nicht auf die andere Seite gebracht werden können) und somit das Vorzeichen beider Seiten variabel so enstehen zwei Fälle.

Es werden zwei Fälle betrachtet:

  • Beide Seiten sind Positiv
  • Beide Seiten sind Negativ

Es werden entsprechend Bedingungen formuliert.


Referenz